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For the kind permission to reproduce the following article I am indebted to the author, Dr. Karl Heinz Opper, Wunstorf.

Vorschläge zur Modifizierung von Fehlerbewertung und Fehlergewichtung im Englischen

Seit Jahren dümpeln die Durchschnittsergebnisse niedersächsischer Abiturprüfungsarbeiten um die 7 Punkte herum und liegen damit unter den Werten, die in anderen Fächern erzielt werden und unter den Ergebnissen von Englischarbeiten in anderen Bundesländern.

Dass Letzteres nicht auf eine mindere Kompetenz niedersächsischer Schülerinnen und Schüler zurückzuführen ist, haben bilaterale Vergleiche mit anderen Bundesländern gezeigt. Diese Vergleiche und der Einblick in die Prüfungsanforderungen anderer Bundesländer offenbaren, dass es nirgends ähnlich strenge Anforderungen für die englische Abiturprüfung gibt wie in Niedersachsen.

Das gilt vor allem für den Aspekt der sprachlichen Bewertung.

Das eine oder andere Kriterium der im Folgenden noch einmal ins Gedächtnis gerufenen niedersächsischen Anspruchspalette gibt es auch anderswo, nirgends aber trifft den Prüfling die geballte Ladung restriktiver Bestimmungen so massiv wie bei der niedersächsischen Abiturprüfung im Fach Englisch:

  • FI-Tabelle mit dem Grenzwert 5,0 von mangelhaft zu ungenügend
  • ganze Fehler für alle lexiko-syntaktischen Verstöße
  • halbe Fehler nur für orthographische und interpunktorische Verstöße
  • Sperrklausel, nach der eine Arbeit nicht mit mehr als 3 Punkten bewertet werden darf, wenn einer der Bereiche Inhalt, AV oder SR ungenügend ist (in der Praxis tritt dieser Umstand ausschließlich im SR-Bereich ein).

Es ist müßig, darauf hinzuweisen, dass unter diesen Umständen 0 Punkte im SR-Bereich schnell erreicht sind und dass in der Regel die Werte für Inhalt und AV über den jeweiligen SR-Werten liegen.

Zur Zeit werden die RRL für das Fach Englisch in der Sekundarstufe II überarbeitet.

Es ergibt sich dabei der paradoxe Tatbestand, dass die neuen RRL sich an den weiterhin verbindlichen alten EPA orientieren sollen. Um beide wenigstens ansatzweise kompatibel zu machen, ist es nötig, die EPA zumindest in einzelnen Bereichen zu modifizieren.

Bevor ich Vorschläge zu maßvollen Änderungen in den EPA mache, möchte ich an Hand einiger authentischer Beispiele aus der diesjährigen Abiturprüfung zeigen, dass man auch unter den bestehenden Bedingungen die SR-Werte senken kann, und zwar

1) durch eine sachgerechte Ahndung von Verstößen im Gr- und A-Bereich:

  • Die Wendung "One of the comic reliefs ..." wird zu Recht moniert und in "One example of comic relief ..." verbessert. So weit, so gut. Wenn nun aber - wie geschehen - ein Fehler für das fehlende "example", ein weiterer für das überflüssige "the" und ein dritter für die Pluralform "reliefs" berechnet werden, führt sich die Korrektur selbst ad absurdum. Der einzige Fehler, den der Prüfling gemacht hat, ist, dass er "relief" als countable angesehen hat und den Ausdruck auf dieser Basis folgerichtig konstruiert hat. Also ein Gr-Fehler!
  • In dem Teilsatz "... who has prepared the corpse of Mary" wurde ein Fehler für den nicht benutzten 's-Genitiv und ein weiterer für den vom Prüfling folgerichtig gebrauchten bestimmten Artikel gegeben. Hier - falls überhaupt - ein A-Fehler!

2) durch eine sachgerechte Gewichtung mit halben R-Fehlern statt ganzer Gr- oder W-Fehler:

  • Die Schreibweise "l. 17 - 25" (o.ä.) statt "ll. 17 - 25" wird in vielen Arbeiten gar nicht beanstandet, in anderen dagegen als ganzer Gr-Fehler gewichtet. Da es sich bei dieser Abkürzung (bei "line 17 - 25" mag die Sache anders gesehen werden) um eine orthographische Konvention handelt, ist ein halber R-Fehler angemessen.
  • Um orthographische Konventionen geht es immer bei der Setzung bzw. Nicht-Setzung eines Apostrophs: "Oliver's ideas", "It's obvious", "Ireland and its green pastures". Fehler in diesem Bereich sollten prinzipiell mit halben R-Fehlern geahndet werden.

3) durch das Akzeptieren amerikanischer Syntax, Lexik und Orthographie:

  • Wendungen wie "Like I said,..." oder "It seems like it's going to be..." sind im AE üblich und auch im informellen BE immer häufiger anzutreffen. Als Wertung wäre bestenfalls ein AV- zu tolerieren, nicht aber ein ganzer Gr- oder A-Fehler.
  • Das Gleiche gilt für einen Satz wie "He tells about the situation of African-Americans", der in dieser Form - also ohne Personalobjekt - im AE als völlig normal gilt. Amerikanische Lexik (faucet, vacation etc.) sollte prinzipiell, also auch in einem ansonsten britischen Kontext, akzeptiert werden.
  • Analog ist amerikanische Orthographie zu behandeln (traveled, fulfills, center, program, dialog etc).

Alles bisher Gesagte ist vereinbar mit den Bestimmungen der EPA in ihrer jetzigen Form.

Darüberhinaus möchte ich für die Einführung des halben Fehlers in den lexiko-syntaktischen Bereichen plädieren, in denen die Normen und Standards weniger fest fixiert sind als Schullexika und Schulgrammatiken es (aus guten Gründen im Basislehrgang!) vermitteln oder in denen Varianten des BE - durchaus in einem standardisierten Rahmen - Sprachformen erlauben, über die nicht jeder durch das Tagesgeschäft belastete Lehrer ständig informiert sein kann:

1) Bei den Präpositionen gibt es mehr Grenzfälle bzw. Varianten, als man gemeinhin annimmt.

  • Zum Beispiel wird die hierzulande generell als falsch eingeschätzte Wendung "typical for" von vielen educated native speakers als akzeptabel eingestuft.
  • Der Satz "I'm waiting on my friend" ist Standard Irish English.

Ich schlage vor, präpositionelle Verstöße grundsätzlich mit einem halben Fehler zu belegen, es sei denn, die Verwendung (oder Nicht-Verwendung) einer Präposition führt zu inhaltlichen Falschaussagen, wie z.B. bei den Differenzierungen zwischen "look for" und "look after" oder "search sb" und "search for sb".

2) Da die Grenzen zwischen simple und progressive forms sich immer mehr verwischen - im amerikanischen und irischen Englisch mit einem Hang zur progressive form - schlage ich für den nach schulgrammatischen Normen nicht gerechtfertigten Gebrauch der progressive form (nicht aber der simple form!) einen halben Fehler vor. Dadurch würden m.E. nicht mehr gerechtfertigte Fehlerzuweisungen in Sätzen wie "Lame Deer is using a simile" oder "The text is dealing with race relations" abgefedert.

3) Auch bei der Stellung der Adverbien im Satz hat die Sprachentwicklung Schulgrammatik und gängige Korrekturpraxis weit hinter sich gelassen.

  • In dem Satz "Unemployment still is an important aspect..." sehe ich gar keinen Fehler mehr, und auch Adverbien vor direkten Objekten sind in Originaltexten keine Seltenheit.

Auch hier ist mein Vorschlag, "falsch" gesetzte Adverbien generell mit einem halben Fehler zu belegen, solange die Aussage eindeutig ist.

Eine Anwendung der im ersten und zweiten Teil dieses Aufsatzes vorgeschlagenen Kriterien hätte die Fehlerzahl in einigen mir vorgelegten Arbeiten - auch bei Gegenrechnung der übersehenen Fehler - um bis zu 25% reduziert.

Ich habe mich bewusst auf diese wenigen Ansätze für halbe Fehler beschränkt, weil in ihnen eine gewisse Systematik möglich ist - mit allen Einschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen, die bei sprachlichen Phänomenen immer geboten sind.

Eine Systematik wäre ganz ausgeschlossen bei andernorts üblichen Ansätzen für halbe Fehler: bei Verstößen gegen "weniger gebräuchliche Lexik" oder "weniger frequente grammatische Strukturen". Hier sind m.E. der Beliebigkeit Tür und Tor geöffnet.

Wohlgemerkt, es handelt sich bei den hier gemachten Vorschlägen um Kriterien, die entweder kompatibel mit den FPA in ihrer bestehenden Form sind oder nur geringfügige Veränderungen der dort niedergelegten Verbindlichkeiten notwendig machen würden. Eine erheblich weiter gehende Reform der EPA (und aller anderer Bewertungsvorgaben) wird ohnehin spätestens dann erfolgen müssen, wenn die vom Europarat und der KMK angedachte Entwicklung sprachlicher Bewertungsverfahren zu greifen beginnt. Oberstes Ziel der Fehlerkorrektur wird dann sein, die Lernenden nicht nur nicht zu demotivieren, sondern - im Gegenteil - zum Fremdsprachenlernen zu motivieren.

Quelle: Fachverband Moderne Frendsprachen, Landesverband Niedersachsen, Mitteilungsblatt, Jahrgang 14, Heft 2, Oktober 1999, S. 22-26 abgedruckt mit freundlicher Genehmigung des Autors