For the kind permission to reproduce the following article
I am indebted to the author, Dr. Karl Heinz Opper, Wunstorf.
Vorschläge zur Modifizierung von Fehlerbewertung und
Fehlergewichtung im Englischen
Seit Jahren dümpeln die Durchschnittsergebnisse niedersächsischer
Abiturprüfungsarbeiten um die 7 Punkte herum und liegen
damit unter den Werten, die in anderen Fächern erzielt werden
und unter den Ergebnissen von Englischarbeiten in anderen
Bundesländern.
Dass Letzteres nicht auf eine mindere Kompetenz niedersächsischer
Schülerinnen und Schüler zurückzuführen ist, haben bilaterale
Vergleiche mit anderen Bundesländern gezeigt. Diese Vergleiche
und der Einblick in die Prüfungsanforderungen anderer Bundesländer
offenbaren, dass es nirgends ähnlich strenge Anforderungen
für die englische Abiturprüfung gibt wie in Niedersachsen.
Das gilt vor allem für den Aspekt der sprachlichen Bewertung.
Das eine oder andere Kriterium der im Folgenden noch einmal
ins Gedächtnis gerufenen niedersächsischen Anspruchspalette
gibt es auch anderswo, nirgends aber trifft den Prüfling
die geballte Ladung restriktiver Bestimmungen so massiv
wie bei der niedersächsischen Abiturprüfung im Fach Englisch:
-
FI-Tabelle mit dem Grenzwert 5,0 von
mangelhaft zu ungenügend
-
ganze Fehler für alle lexiko-syntaktischen
Verstöße
-
halbe Fehler nur für orthographische
und interpunktorische Verstöße
-
Sperrklausel, nach der eine Arbeit nicht
mit mehr als 3 Punkten bewertet werden darf, wenn einer
der Bereiche Inhalt, AV oder SR ungenügend ist (in der
Praxis tritt dieser Umstand ausschließlich im SR-Bereich
ein).
Es ist müßig, darauf hinzuweisen, dass unter diesen Umständen
0 Punkte im SR-Bereich schnell erreicht sind und dass in
der Regel die Werte für Inhalt und AV über den jeweiligen
SR-Werten liegen.
Zur Zeit werden die RRL für das Fach Englisch in der Sekundarstufe
II überarbeitet.
Es ergibt sich dabei der paradoxe Tatbestand, dass die
neuen RRL sich an den weiterhin verbindlichen alten EPA
orientieren sollen. Um beide wenigstens ansatzweise kompatibel
zu machen, ist es nötig, die EPA zumindest in einzelnen
Bereichen zu modifizieren.
Bevor ich Vorschläge zu maßvollen Änderungen in den EPA
mache, möchte ich an Hand einiger authentischer Beispiele
aus der diesjährigen Abiturprüfung zeigen, dass man auch
unter den bestehenden Bedingungen die SR-Werte senken kann,
und zwar
1) durch eine sachgerechte Ahndung von Verstößen im Gr-
und A-Bereich:
-
Die Wendung "One of the comic reliefs
..." wird zu Recht moniert und in "One example of comic
relief ..." verbessert. So weit, so gut. Wenn nun
aber - wie geschehen - ein Fehler für das fehlende "example",
ein weiterer für das überflüssige "the"
und ein dritter für die Pluralform "reliefs"
berechnet werden, führt sich die Korrektur selbst ad
absurdum. Der einzige Fehler, den der Prüfling gemacht
hat, ist, dass er "relief" als countable
angesehen hat und den Ausdruck auf dieser Basis folgerichtig
konstruiert hat. Also ein Gr-Fehler!
-
In dem Teilsatz "... who has prepared
the corpse of Mary" wurde ein Fehler für den nicht
benutzten 's-Genitiv und ein weiterer für den vom Prüfling
folgerichtig gebrauchten bestimmten Artikel gegeben. Hier
- falls überhaupt - ein A-Fehler!
2) durch eine sachgerechte Gewichtung mit halben R-Fehlern
statt ganzer Gr- oder W-Fehler:
-
Die Schreibweise "l. 17 - 25" (o.ä.)
statt "ll. 17 - 25" wird in vielen Arbeiten gar
nicht beanstandet, in anderen dagegen als ganzer Gr-Fehler
gewichtet. Da es sich bei dieser Abkürzung (bei "line
17 - 25" mag die Sache anders gesehen werden) um eine
orthographische Konvention handelt, ist ein halber R-Fehler
angemessen.
-
Um orthographische Konventionen geht es
immer bei der Setzung bzw. Nicht-Setzung eines Apostrophs:
"Oliver's ideas", "It's obvious", "Ireland
and its green pastures". Fehler in diesem Bereich
sollten prinzipiell mit halben R-Fehlern geahndet werden.
3) durch das Akzeptieren amerikanischer Syntax, Lexik und
Orthographie:
-
Wendungen wie "Like I said,..."
oder "It seems like it's going to be..." sind im
AE üblich und auch im informellen BE immer häufiger anzutreffen.
Als Wertung wäre bestenfalls ein AV- zu tolerieren, nicht
aber ein ganzer Gr- oder A-Fehler.
-
Das Gleiche gilt für einen Satz wie "He
tells about the situation of African-Americans", der
in dieser Form - also ohne Personalobjekt - im AE als
völlig normal gilt. Amerikanische Lexik (faucet,
vacation etc.) sollte prinzipiell, also auch in
einem ansonsten britischen Kontext, akzeptiert werden.
-
Analog ist amerikanische Orthographie
zu behandeln (traveled, fulfills, center,
program, dialog etc).
Alles bisher Gesagte ist vereinbar mit den Bestimmungen
der EPA in ihrer jetzigen Form.
Darüberhinaus möchte ich für die Einführung des halben
Fehlers in den lexiko-syntaktischen Bereichen plädieren,
in denen die Normen und Standards weniger fest fixiert sind
als Schullexika und Schulgrammatiken es (aus guten Gründen
im Basislehrgang!) vermitteln oder in denen Varianten des
BE - durchaus in einem standardisierten Rahmen - Sprachformen
erlauben, über die nicht jeder durch das Tagesgeschäft belastete
Lehrer ständig informiert sein kann:
1) Bei den Präpositionen gibt es mehr Grenzfälle bzw. Varianten,
als man gemeinhin annimmt.
-
Zum Beispiel wird die hierzulande generell
als falsch eingeschätzte Wendung "typical for"
von vielen educated native speakers als akzeptabel eingestuft.
-
Der Satz "I'm waiting on my friend"
ist Standard Irish English.
Ich schlage vor, präpositionelle Verstöße grundsätzlich
mit einem halben Fehler zu belegen, es sei denn, die Verwendung
(oder Nicht-Verwendung) einer Präposition führt zu inhaltlichen
Falschaussagen, wie z.B. bei den Differenzierungen zwischen
"look for" und "look after"
oder "search sb" und "search for
sb".
2) Da die Grenzen zwischen simple und progressive
forms sich immer mehr verwischen - im amerikanischen
und irischen Englisch mit einem Hang zur progressive
form - schlage ich für den nach schulgrammatischen Normen
nicht gerechtfertigten Gebrauch der progressive form
(nicht aber der simple form!) einen halben Fehler
vor. Dadurch würden m.E. nicht mehr gerechtfertigte Fehlerzuweisungen
in Sätzen wie "Lame Deer is using a simile" oder
"The text is dealing with race relations" abgefedert.
3) Auch bei der Stellung der Adverbien im Satz hat die
Sprachentwicklung Schulgrammatik und gängige Korrekturpraxis
weit hinter sich gelassen.
Auch hier ist mein Vorschlag, "falsch" gesetzte Adverbien
generell mit einem halben Fehler zu belegen, solange die
Aussage eindeutig ist.
Eine Anwendung der im ersten und zweiten Teil dieses Aufsatzes
vorgeschlagenen Kriterien hätte die Fehlerzahl in einigen
mir vorgelegten Arbeiten - auch bei Gegenrechnung der übersehenen
Fehler - um bis zu 25% reduziert.
Ich habe mich bewusst auf diese wenigen Ansätze für halbe
Fehler beschränkt, weil in ihnen eine gewisse Systematik
möglich ist - mit allen Einschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen,
die bei sprachlichen Phänomenen immer geboten sind.
Eine Systematik wäre ganz ausgeschlossen bei andernorts
üblichen Ansätzen für halbe Fehler: bei Verstößen gegen
"weniger gebräuchliche Lexik" oder "weniger frequente grammatische
Strukturen". Hier sind m.E. der Beliebigkeit Tür und Tor
geöffnet.
Wohlgemerkt, es handelt sich bei den hier gemachten Vorschlägen
um Kriterien, die entweder kompatibel mit den FPA in ihrer
bestehenden Form sind oder nur geringfügige Veränderungen
der dort niedergelegten Verbindlichkeiten notwendig machen
würden. Eine erheblich weiter gehende Reform der EPA (und
aller anderer Bewertungsvorgaben) wird ohnehin spätestens
dann erfolgen müssen, wenn die vom Europarat und der KMK
angedachte Entwicklung sprachlicher Bewertungsverfahren
zu greifen beginnt. Oberstes Ziel der Fehlerkorrektur wird
dann sein, die Lernenden nicht nur nicht zu demotivieren,
sondern - im Gegenteil - zum Fremdsprachenlernen zu motivieren.
Quelle: Fachverband Moderne Frendsprachen, Landesverband
Niedersachsen, Mitteilungsblatt, Jahrgang 14, Heft 2,
Oktober 1999, S. 22-26 abgedruckt mit freundlicher Genehmigung
des Autors
|